Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 01.05.2014 gilt der neue Bußgeldkatalog mit einer grundlegenden Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems.
Die Umrechnung alter Eintragungen erfolgt automatisch. Aus dem alten Verkehrszentralregisters werden zum 01.05.2014 die Delikte gelöscht, die nach neuem Recht nicht mehr eintragungsfähig sind. Für die verbleibenden Alteintragungen gilt folgende Umrechnung:
Punktestand alt | Punkte neu |
01-03 | 1 |
04-05 | 2 |
06-07 | 3 |
08-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
ab 18 | 8 |
Nach dem neuen System richtet sich die Punktezahl nach der Schwere der Tat. Die Eintragungsgrenze ist ab dem 01.05.2014 für Verkehrsverstöße von bislang 40,00 € auf 60,00 € angehoben worden. Einzelheiten zu den einzelnen Verkehrsverstößen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt (Anlage 13 FeV).
Grundsätzlich gilt bei der neuen Punkteskala:
Ordungswidrigkeit | 1 Punkte |
grobe Ordungswidrigkeit | 2 Punkte |
Straftat | 2 Punkte |
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 Punkte |
neue Tilgungsfristen:
Ab dem 01.05.2014 gelten starre Tilgungsfristen, die nicht durch die Eintragung neuer Vergehen verlängert werden.
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt | 2,5 Jahre |
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten | 5,0 Jahre |
Straftaten mit 2 Punkten | 5,0 Jahre |
Straftaten mit 3 Punkten | 10 Jahre |