Verfahrensverzeichnis nach § 4 g BDSG

§ 4g Bundesdatenschutzgesetz (alt) sieht vor, dass für jeden in geeigneter Weise die nachfolgenden Angaben gemäß § 4e BDSG verfügbar zu machen sind.

Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Rechtsanwaltskanzlei Koch Mack Laufenberg, Erchenstr. 20, 89522 Heidenheim, Vertretung durch Frau Gisela Koch-Fontana,
mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Person: Rechtsanwältin Gisela Koch, Erchenstr. 20, 89522 Heidenheim. Eine Beauftragte für den Datensschutz ist nach § 4f Abs.1 BDSG nicht erforderlich.

Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei beinhaltet die rechtliche Beratung, Betreuung und Vertretung, gerichtlich und außergerichtlich, von Mandanten. Die gesamte Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung erfolgt ausschließlich zur Ausübung dieser Tätigkeit bzw. zu diesem Zweck. Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten von Mandanten, Gegnern und Dritten sowie auch von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten und externen Dienstleistern erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Beschreibung der betroffenen Personengruppen und betroffene Daten:
Mandanten: Entsprechend der Zweckbestimmung handelt es sich um personenbezogene Daten von Mandanten, deren gesetzlichen Vertreter, deren Gegnern und weiter betroffener Dritter. Es werden die für die Mandatsbearbeitung notwendigen Daten gespeichert. Dies beinhaltet u.a. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, weitere Kontaktdaten, Bankverbindung, und weitere erforderliche mandatsbezogene Daten.
Geschäftspartner/Lieferanten/Externe Dienstleister: Es werden hier Daten gespeichert, die für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich sind.
Mitarbeiter/Gesellschafter: Dies umfasst personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Gesellschaftern soweit diese unter die o.g. Zweckbestimmung fallen. Alle für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses notwendigen Daten werden gespeichert. Dies beinhaltet u.a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Qualifikation, Urlaub, Krankheit, Bankverbindung.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Empfänger von Daten sind alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen, die aufgrund der oben aufgeführten Zweckbestimmung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten Daten erhalten müssen, und insbesondere unter Beachtung des § 39 BDSG, dies durch die Einwilligung des Mandanten/in und des Mandats abgesichert ist und nicht gegen gesetzliche Regeln verstößt.

Datenlöschung:
Daten werden entsprechend der jeweils gesetzlich geltenden Regelungen gelöscht (147 AO, 10 Jahre; § 50 BRAO, 5 Jahre). Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die im dritten Absatz aufgeführten Zweckbestimmungen wegfallen und zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind.

Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet statt, sofern dies im Rahmen eines Mandates oder einer Vertragserfüllung erforderlich ist. In diesem Fall stellt die Rechtsanwaltskanzlei sicher, dass es sich um eine rechtmäßige Ausübung der genannten Zweckbestimmungen handelt und die Rechtsvorschriften im Sinne des BDSG, insb. §§ 4b, 4c BDSG eingehalten werden.