Familienrecht

  • Beratung im Vorfeld einer Trennung bzw. Scheidung,
    insbesondere hinsichtlich Ehegatten- und Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Ehewohnung, Vermögensauseinandersetzung, Ansprüchen aus Zugewinnausgleich, Haftung für Verbindlichkeiten, Sorge- und Umgangsrecht sowie Versorgungsausgleich
  • Vertretung bei Gericht im Scheidungsverfahren mit den dazugehörigen Verbundsachen
  • Interessengerechte Gestaltung von Eheverträgen
  • Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Mediation zur außergerichtlichen Einigung

Betreut werden Sie im Familienrecht von Rechtsanwältin Gisela Koch-Fontana und Rechtsanwalt F. Mack


Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich zum 01.01.2023. Hier die Düsseldorfer Tabelle 2023, Quelle OLG Düsseldorf

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, Stand 01.01.2023 (SüdL), Quelle, OLG Stuttgart

Der Selbsbehalt

  • für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr (im Haushalt eines Elternteils lebend und in allgemeiner Schulausbildung) unterhaltspflichtig sind, beträgt 1.370,00 €.
  • für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete 1.120,00 €,
  • der angemessene Eigenbedarf, so gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt 1.650,00 €.
Informationen zum Thema Scheidung online